Der Schutz von Kindern und Jugendlichen – eine gesellschaftliche Verpflichtung
Neben Einrichtungen und Institutionen, die für die Rechte von Kindern eintreten oder Kinderschutz gewährleisten, muss sich das weitere Umfeld ebenso für deren Rechte stark machen. Wir von babysicherheit24 treten für das Kindeswohl ein. Im Moment unterstützen wir Eltern und Bezugspersonen dabei, relevante Informationen zu Kinderthemen kompakt aufbereitet zu finden. Der Aspekt der Sicherheit steht im Vordergrund. Auch in Zukunft wollen wir unsere Bemühungen intensivieren, für das Kindeswohl verstärkt aufzutreten.
Achten wir gemeinsam auf das Wohl der Kinder, denn sie sind unsere Zukunft.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen
Damit Kinder geborgen und gesund aufwachsen können, bedarf es einer Vielzahl an Rahmenbedingungen. Doch bis zu welchem Zeitraum gilt man als Kind. Und ab wann wird man gar strafrechtliche Konsequenzen bei Fehlverhalten fürchten müssen. In Deutschland gilt man bis 13 Jahre offiziell als Kind. Von 14 bis 17 Jahren wird man laut Jugendschutzgesetzt als Jungendlicher gesehen.
Auf der einen Seite, steht die Sorgfalt und Verpflichtung auf Elternseite, die so gut wie möglich unterstützt werden sollte. Auf der anderen Seite sollte der Staat jegliche Bemühungen unternehmen, um Kindern und Jugendlichen ein Artgerechtes und chancengleiches Leben zu ermöglichen. Unter all diesen Aspekten, stehen Kinderrechte und das Kindeswohl im Vordergrund. Daher arbeiten Staat und Gesellschaft kontinuierlich an Rahmenbedingungen, um ein kindergerechtes Leben zu garantieren und zu schützen.
Grundstein der Kinderrechte
Nach dem zweiten Weltkrieg folgte ein Jahrzehnte andauernder Prozess, der auf der Deklaration der Menschenrechte basierte. Das Ergebnis war die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 ebenso von der Generalversammlung der vereinten Nationen verabschiedet wurde. In ihr sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen festgeschrieben, die heute von den meisten Staaten ratifiziert wurden. Darin wird bekräftigt, dass allen Kindern (Personen unter 18 Jahre) alle Menschenrechte zustehen. Dabei beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel und drei Zusatzprotokolle.
Auch davor kümmerte man sich um den Schutz armer Kinder. Der Fokus lag dabei aber auf dem Schutz und die Unterstützung von Kindern in Armut oder Kriegsflüchtlingen. Von 1979 – dem „Internationalen Jahr des Kindes“ bis hin zur Konvention veränderte sich der Gedanke und das kindliche Wohlbefinden wurde in den Mittelpunkt gerückt. Dazu zählte auch die Bekämpfung der Kinderarmut.
1990 fand der erste Weltkindergipfel in New York statt, der ein Programm für Kinder, insbesondere in Entwicklungsländern, verabschiedete. Am zweiten Weltkindergipfel 2002 waren Vertreter von über 180 Staaten anwesend und zum ersten Mal durften auch Kinder und Jugendliche selber sprechen.
Der Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen überwacht die Umsetzung der Kinderrechtskonvention international und liefert dazu Berichte.
Die Situation der Kinderrechte in Deutschland
Rund 100 deutschlandweit tätige Organisationen oder Initiativen kümmern sich um die Wahrung der Kinderrechte. In ihren Berichten kommentieren oder ergänzen sie Informationen der Regierung und sorgen gemeinsam mit dem Bund für Fortschritte.
Das Bundeskinderschutzgesetzt trat am 1. Jänner 2012 in Kraft und sorgt seitdem für die Verbesserung des Kinderschutzes. Darunter fallen vorbeugende Maßnahmen, genauso wie Konsequenzen bei verletzten des Gesetzes. Die Grundlagen für das Gesetz war zum einen ein intensiver fachlicher Dialog mit Vertretern und Experten aus Verbänden, der Wissenschaft sowie Ländern und Kommunen. Zum anderen flossen Erkenntnisse aus den Runden Tischen „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren sowie „Sexueller Kindesmissbrauche“ in die Ausgestaltung mit hinein. Ergebnisse aus dem Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“ und seinen Projekten sollen nachhaltig Verbesserungen bringen.
Was tut der Bund für den Kinderschutz
Punkt eins befasste sich mit dem Thema Bildung, die Chancengerechtigkeit hervorbringen soll. Bildung soll für jeden zugänglich sein, um erfolgreich im Leben zu bestehen. Dabei findet Bildung auf verschiedenen Wegen statt. Unter diesen Punkt fällt auch die Integration von Jugendlichen im sozialen und beruflichen Kontext.
Der zweite Punkt thematisiert ein gewaltfreies Aufwachsen, worunter neben Missbrauch und Vernachlässigung im heimischen Umfeld auch Gewalt und Mobbing in der Schule zählen. Hier will der Bund unter anderem mit dem Jugendschutzgesetzt, Projekten und dem Ausbau sozialer Frühwarnsysteme entgegenwirken. Auch Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, sollen sich mit einer möglichen Gefährdung innerhalb der Institution auseinandersetzen. Dafür stehen beispielsweise Arbeitshilfen zum download bereit.
In Deutschland lebt, nach einem Bericht von UNICEF, jedes sechste Kind in Armut. Der Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“ soll die soziale Ausgrenzung verringern. Leistungen für Familien sollen dabei angemessene Standards schaffen.
Der letzte Punkt sind Internationale Verpflichtungen. Daher wird eine Sicherung der Entwicklungsfinanzierung gefordert, die international nachhaltige Entwicklungen ermöglicht.
Die Entwicklung von Kindern fördern
Der Begriff Kindeswohl ist rechtlich unbestimmt und bedarf einer individuellen Interpretation. Zu Unterscheiden ist auch zwischen kurzfristiger Beeinträchtigung des Kinderwohls, wie zum Beispiel der Erkrankung einer Bezugsperson oder den Jobverlust eines Elternteils. Hier kann es zeitweilig zu Engpässen in der Grundversorgung kommen. Dem gegenüber steht eine nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls, die gegenwärtig aktuell ist und auch zukünftig Schäden hinterlassen kann. Eine mangelhafte Bedürfnisbefriedigung ist umso nachhaltiger, je jünger die Kinder sind.
Sind Erziehungsberechtigte nicht mehr in der Lage, diese Gefährdung abzuwenden, oder gar selbst eine Gefahr, ist Hilfe gefordert. Es gibt Einrichtungen, die gemeinsam mit den Bezugspersonen eine Strategie in Krisenfällen erarbeiten. Hierzu muss ein realistisches Bild der Lebensumstände möglich sein. Für eine optimale Beratung haben kommunale Jugendämter gewisse Qualitätsvorgaben, die für die jeweiligen Fälle beachtet werden müssen.
Auch außenstehende Personen können sich an Institutionen wenden, die sich um das Kindeswohl und die Einhaltung der Kinderrechte bemühen, um Handlungsempfehlungen zu erhalten.
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