Kindersitz ab dem Kindergartenalter: die Nachfolger der Gruppe 2
„Gruppe 2“ meinte in der alten Kindersitznorm die Sitze für etwa dreieinhalb bis sieben Jahre. Heute regelt UN R129 (i-Size) diese Phase über die Körpergröße: Sitze für 100 bis 150 Zentimeter mit Rückenlehne und Gurtführung. Dieser Beitrag übersetzt die alte Gruppenlogik und zeigt drei Modelle mit belegter R129-Zulassung.
Keine Zeit? Die Sitze ab 100 Zentimetern
Die Einordnung im farbigen Balken ist unsere redaktionelle Auswahl, alle Eckdaten stammen aus den Herstellerunterlagen. Wir prüfen selbst nicht. Details stehen im jeweiligen Bericht.
In Kürze
Wer heute einen „Gruppe-2-Sitz“ sucht, kauft einen i-Size-Sitz für 100 bis 150 Zentimeter: vorwärtsgerichtet, mit höhenverstellbarer Kopfstütze, Rückenlehne und definierter Führung für den Fahrzeuggurt. Neue Sitze nach der alten Gewichtsnorm R44 werden seit dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft, gewählt wird nach Körpergröße. Ein vorhandener R44-Sitz darf laut ADAC weiter gefahren werden. Die Rückenlehne bleibt bis zum Ende der Sitzpflicht am Platz, denn sie trägt Seitenschutz und Gurtführung, eine reine Sitzerhöhung ohne Lehne ist die schwächere Lösung. Und wer unsicher ist, ob das Kind schon ohne Sitz darf: Es gelten 150 Zentimeter oder 12 Jahre, je nachdem, was zuerst erreicht ist.
Von Gruppe 2 zu i-Size: was heute gilt
Die alte Norm UN ECE R44 teilte Kindersitze in Gewichtsgruppen: Gruppe 2 stand für 15 bis 25 Kilogramm, im Alltag etwa dreieinhalb bis sieben Jahre, meist kombiniert als Gruppe-2/3-Sitz bis 36 Kilogramm. Seit September 2024 dürfen R44-Sitze nicht mehr verkauft werden, die Begriffe leben nur noch in Suchanfragen und auf Gebrauchtmärkten weiter.
Die aktuelle Norm UN R129 (i-Size) stellt auf die Körpergröße ab: Für die Phase nach dem Kleinkindsitz sind das die Sitze mit dem Bereich 100 bis 150 Zentimeter. Das Kind wird darin nicht mehr vom sitzeigenen Gurtsystem gehalten, sondern vom Dreipunktgurt des Autos, der Sitz übernimmt die Führung: Die Kopfstütze legt den Schultergurt an die richtige Stelle, die Armlehnen und Gurthörner halten den Beckengurt tief auf den Hüftknochen. Genau deshalb gehört die Rückenlehne dazu, sie trägt Seitenaufprallschutz und Gurtgeometrie, eine reine Sitzerhöhung liefert beides nicht. Die Norm zieht hier selbst eine Grenze: Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne sind erst ab 125 Zentimetern Körpergröße zulässig, und für Sitze für Kinder unter 125 Zentimetern ist der Seitenaufpralltest Zulassungspflicht (ADAC, Ratgeber Sitzerhöhung und Kindersitznormen, Stand 2025).
Für den Kauf gilt: R129 muss auf dem Zulassungsetikett stehen, die Größenspanne zum Kind passen, und der Sitz muss sich im eigenen Auto sauber einbauen lassen, mit ISOFIX oder freigegebener Gurtmontage. Die Sitzpflicht regelt § 21 Abs. 1a StVO: Sie gilt für Kinder, die jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 Zentimeter sind, und endet, sobald eine der beiden Grenzen erreicht ist. Eine unabhängige Modellorientierung liefert der laufend aktualisierte ADAC-Kindersitzratgeber.
Der Gurtverlauf ist das tägliche Qualitätsmerkmal, der ADAC beschreibt ihn so: Der Schultergurt läuft mittig über die Schulter, nie am Hals und nie unter dem Arm, der Beckengurt liegt in den unteren Gurtführungen, den Gurthörnern, tief auf den Hüftknochen, nie auf dem Bauch, denn die Gurthörner verhindern beim Unfall, dass der Beckengurt nach oben rutscht und in den Bauchraum einschneidet. Sitzt der Gurt falsch, wird die Kopfstütze nachgestellt, die bei allen vorgestellten Sitzen in zehn Höhen rastet, wächst das Kind heraus, ist der nächste Kontrollblick fällig, einmal pro Quartal reicht als Routine.
Zur Alltagstauglichkeit zählen drei Fragen: Wie oft wechselt der Sitz das Auto, dann zählt Gewicht oder gleich ein Klappmodell wie der Tanza. Wie lange sind die Strecken, dann lohnen Polster, Armlehnen und verstellbare Ruhepositionen. Und wie robust ist der Familienalltag, dann sind abnehmbare, waschbare Bezüge kein Luxus, sondern Hygiene-Grundausstattung.
Zwei Klassiker unter den Fehlern zum Schluss: Dicke Winterjacken kommen vor dem Anschnallen aus, sie schieben den Gurt vom Körper weg und verschlechtern die Rückhaltewirkung, eine Decke über dem angelegten Gurt wärmt sicherer. Und nach einem Unfall wird der Sitz ersetzt, auch ohne sichtbaren Schaden. Für Kinder ab etwa 125 Zentimetern, bei denen nur gelegentlich ein Mitfahrplatz gebraucht wird, ordnet unser Beitrag zur Sitzerhöhung ein, warum die Variante mit Rückenlehne auch dort die bessere bleibt.
Drei Sitze mit belegter R129-Zulassung
Klappbar und mitwachsend: Maxi-Cosi Tanza
- Kindersitz Gruppe 2/3: Der altersübergreifende, vorwärtsgerichtete Kindersitz kombiniert mühelos...
- I-SIZE SICHERHEIT: Der ISOFIX Kindersitz wurde nach den höchsten EU-Sicherheitsstandards (i-size...
- KLAPPBARER KINDERSITZ: Der Reisekindersitz (5,32 kg) lässt sich einfach und kompakt zusammenklappen...
- G-CELL SEITENAUFPRALLSCHUTZ: Dieser integrierte Seitenaufprallschutz leitet die Kräfte vom Kind weg...
- 10 KOPFSTÜTZENPOSITIONEN: Der Tanza i-Size-Kindersitz mit 10 Kopfstützenpositionen bietet Ihrem...
Der Tanza ist nach ECE R129 (i-Size) entwickelt und deckt laut Maxi-Cosi 100 bis 150 Zentimeter ab, also etwa dreieinhalb bis zwölf Jahre, befestigt wird er mit ISOFIX, gesichert wird das Kind mit dem Dreipunktgurt des Autos.
Sein Alleinstellungsmerkmal ist das Zusammenklappen: Mit 5,32 Kilogramm und einem Faltmaß von rund 60 mal 28 mal 45 Zentimetern wandert der Sitz in den Kofferraum, ins Reisegepäck oder ins Taxi, das macht ihn zum Sitz für Familien mit wechselnden Autos.
Für den Schutz nennt Maxi-Cosi den G-CELL-Seitenaufprallschutz, der Kräfte von Kopf, Nacken und Schultern wegleiten soll, die Kopfstütze rastet in zehn Höhen, der Bezug besteht laut Hersteller aus vollständig recycelten Stoffen und ist maschinenwaschbar.
Nicht passend, wenn dein Auto keine ISOFIX-Bügel hat, dann gehört ein Modell mit freigegebener Gurtmontage auf die Liste.
Vor- und Nachteile:
- ECE R129 (i-Size), 100 bis 150 cm (Herstellerangabe)
- Zusammenklappbar für Transport und Taxi
- G-CELL-Seitenaufprallschutz (Herstellerangabe)
- 10 Kopfstützenhöhen, waschbarer Bezug
- Auf ISOFIX angewiesen
- Mit 5,32 kg kein Leichtgewicht
Leicht umgesetzt: Graco Junior Maxi
- ABSOLUTE SICHERHEIT: nach der neusten EU-Sicherheitsnorm R129 zugelassen. Dank seiner i-Size...
- WÄCHST MIT EUREM KIND: Die Kopfstütze lässt sich mit nur einem Handgriff in 10 Höhen verstellen...
- SO KOMFORTABEL: Dank seines gemütlich gepolsterten Sitzbezuges bietet der Junior Maxi i-Size R...
- PRAKTISCHES LEICHTGEWICHT: Der Junior Maxi i-Size R129 ist mit einem Gewicht von nur 3,4 kg sehr...
Der Junior Maxi ist laut Graco nach der EU-Sicherheitsnorm R129 zugelassen und passt mit seiner i-Size-Zulassung auf alle i-Size-Sitzplätze, der Größenbereich reicht von 100 bis 150 Zentimetern.
Sein Argument ist das Gewicht: Mit rund 3,4 Kilogramm ist er der leichteste Sitz im Vergleich und damit die Wahl für Familien, die den Sitz ständig zwischen Erst- und Zweitwagen, Großeltern-Auto und Fahrgemeinschaft umsetzen.
Die Kopfstütze verstellt sich mit einem Handgriff in zehn Höhen und folgt so den Wachstumsschüben, der gepolsterte Bezug hält laut Hersteller auch längere Strecken bequem.
Nicht passend, wenn du maximale Seitenaufprall-Ausstattung suchst, hier bieten schwerere Sitze mit benannten Schutzsystemen mehr dokumentierte Technik.
Vor- und Nachteile:
- R129-Zulassung laut Hersteller, 100 bis 150 cm
- Nur rund 3,4 kg, schnell umgesetzt
- Kopfstütze mit 10 Höhen im Ein-Hand-Griff
- Passt auf alle i-Size-Sitzplätze (Herstellerangabe)
- Kein benanntes Seitenaufprall-System
- Schlichte Ausstattung ohne Extras
Flexibel montiert: Lionelo Hugo
- FÜR KINDER VON 3 BIS 12 JAHREN (100–150 CM) Der Lionelo Hugo i-Size Kindersitz wächst mit Ihrem...
- I-SIZE R129 ZERTIFIZIERT Erfüllt die neueste europäische Sicherheitsnorm i-Size R129 und wurde...
- MAXIMALE SICHERHEIT MIT MEMORY-SCHAUM Die verstärkte Kopfstütze aus PP mit Memory-Schaum...
- ISOFIX ODER AUTOGURT – SCHNELLER EINBAU Der Kindersitz lässt sich einfach mit ISOFIX oder dem...
- HOHER KOMFORT AUF JEDER FAHRT Breite Sitzfläche mit EPE-Schaum, ergonomische Rückenlehne und...
Der Hugo erfüllt laut Lionelo die Norm i-Size R129 und wurde bei Front- und Seitenaufprall geprüft, der Größenbereich reicht von 100 bis 150 Zentimetern, montiert wird wahlweise mit ISOFIX oder dem Dreipunktgurt, Installationsanzeigen bestätigen den korrekten Einbau.
Die verstärkte Kopfstütze kombiniert laut Hersteller PP-Schale und Memory-Schaum, dazu kommen integrierter Seitenaufprallschutz, breite Sitzfläche mit EPE-Schaum, Armlehnen und ein abnehmbarer, waschbarer Bezug.
Lionelo erlaubt ab 135 Zentimetern das Abnehmen der Rückenlehne, wir raten davon ab: Mit Lehne bleiben Seitenschutz und definierte Gurtführung an Schulter und Becken erhalten, genau dafür ist der Sitz da, die Funktion bleibt eine Notlösung für enge Fahrzeuge.
Nicht passend, wenn der Sitz oft getragen werden muss, mit 5,5 Kilogramm ist er der schwerste im Vergleich.
Vor- und Nachteile:
- i-Size R129 laut Hersteller, 100 bis 150 cm
- ISOFIX oder Gurtmontage mit Einbauanzeigen
- Kopfstütze mit Memory-Schaum (Herstellerangabe)
- Abnehmbarer, waschbarer Bezug
- Mit 5,5 kg der schwerste Sitz im Vergleich
- Lehnen-Abnahme ab 135 cm nutzen wir nicht
Fazit
Die Rückenlehne ist der Punkt, an dem gespart wird und an dem man nicht sparen sollte: Sie trägt Seitenschutz und Gurtführung, eine reine Sitzerhöhung ohne Lehne ist die schwächere Lösung. Für 100 bis 150 Zentimeter nehmen wir den Maxi-Cosi Tanza i-Size, klappbar und mitwachsend, damit deckt er die ganze Stufe ab. Wechselt der Sitz oft zwischen Autos, ist der Lionelo Hugo i-Size flexibler montiert. Einen vorhandenen R44-Sitz darfst du laut ADAC weiterfahren, neu verkauft werden seit dem 1. September 2024 nur noch Sitze nach R129. Und die Sitzpflicht endet bei 150 Zentimetern oder 12 Jahren, je nachdem, was zuerst erreicht ist.
Quellen
- UN R129 (i-Size): Zulassung nach Körpergröße, Sitzbereich 100 bis 150 cm, Seitenaufpralltest als Zulassungspflicht für Sitze für Kinder unter 125 cm; Verkaufsverbot für R44-Sitze seit September 2024, derzeit kein Verwendungsverbot für Bestandssitze. Fundstelle: ADAC, Ratgeber „i-Size und UN ECE Reg. 44: Welche Kindersitznormen sind erlaubt?“, Stand 02.10.2025, abgerufen am 01.08.2026.
- Gurtverlauf, Gurthörner und 125-cm-Grenze für Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne: ADAC, Ratgeber „Sitzerhöhung für Kinder im Auto: Ab und bis wann ist sie nötig?“, adac.de, abgerufen am 01.08.2026.
- § 21 Abs. 1a StVO (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 01.08.2026): Kindersitzpflicht für Kinder, die jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm sind; die Pflicht endet, sobald eine der beiden Grenzen erreicht ist.
- ADAC-Kindersitzratgeber, laufend aktualisierte Kindersitz-Prüfungen, adac.de, abgerufen am 01.08.2026; Jacken-Regel: ADAC, Ratgeber/Crashtest „Winterjacke im Auto“, Stand 2025: Der Sicherheitsgurt sollte immer direkt am Körper anliegen; Kind ohne dicke Jacke angurten, danach eine Decke überlegen.
- Herstellerangaben zu Größenbereichen, Gewichten und Ausstattung, Stand 02.08.2026: Maxi-Cosi 8769764110, Graco 8CT899NVYEU, Lionelo LO-HUGO.
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Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links
[1] https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/kindersitzberater/kindersitz-beifahrersitz/ [2] https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/kindersitzberater/kindersitzpflicht/ [3] https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html [4] https://udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kompakt/verwendung-kinderschutzsystemen [5] https://udv.de/de/publikationen/forschungsberichte/studie-zur-verwendung-kinderschutzsystemen-0 [6] https://udv.de/de/medien/mitteilungen/schwere-maengel-kindersicherung-im-auto [7] https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/kindersitzberater/kindersitze-wie-alt/ [8] https://www.test.de/Autokindersitze-im-Test-1806826-detail/suche/2015271!IC15034-0435-00/?origin=List



